Veranstaltungen April 2023
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Datum | Veranstaltung | Status | Aktion | ||
So 02.04.23 | Osterfarbenschießen 2023 Beschreibung »OsterfarbenschießenDie Schützengilde Balingen veranstaltet in diesem Jahr sein zweites Osterfarbenschießen. Geschossen werden 3 Schuss mit dem Luftgewehr oder der Luftpistole auf 10m Entfernung auf die Glücksscheibe „Osterhase“. Pro Treffer erhält der Schütze ein Osterei, hat er alle drei blauen Eier der Scheibe getroffen, so erhält er zusätzlich einen Schokoladenosterhasen. Eine Glücksscheibe inkl. Munition kostet 1 €. Weitere Scheiben können nachgelöst werden. Die offenen Schießzeiten sind am Palmsonntag 02.04.2023 ab 11 Uhr bis 17 Uhr. Eine Voranmeldung ist wünschenswert per Email vorstand@sgi-balingen.de oder per Telefon 07433/9673279 zu den regulären Öffnungszeiten, aber keine Pflicht. Eine Teilnahme für Kinder unter 12 Jahren ist aus Gründen des Waffengesetzes (§ 27 WaffG) nicht gestattet, Kinder ab 12 Jahren dürfen in Begleitung eines Sorgeberechtigten teilnehmen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch, für das leibliche Wohl wird gesorgt in unserem großzügigen Gastraum (Mittagstisch, Getränke, Kaffee und Kuchen). | ||||
Sa 15.04.23 | Wiederladerlehrgang Beschreibung »WiederladerlehrgangAm 15. und 21. April 2023 findet wieder der Wiederlader- Vorderlader- und Böller-Lehrgang bei uns statt. Um planen zu können, bitten wir um baldmöglichste, formlose Anmeldung unter Tel. 07428/8890, 0173/6286878 oder 0170/7575705 Detailinformationen: Eine entsprechende Erlaubnis nach §27 Sprengstoff-Gesetz berechtigt zum Umgang mit Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Patronen. Der staatlich anerkannte Lehrgang mit Prüfungszeugnis bildet eine der Voraussetzungen zum Erhalt dieser Erlaubnis für „Wiederlader“. Teilnahmebedingung ist eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie in der Regel vom zuständigen Amt für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsamt auf Antrag. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang. Während dieser Gültigkeitsdauer müssten Sie Ihren Kurs absolvieren. Beachten Sie bitte, dass Sie nur dann zum Sachkundelehrgang zugelassen werden können, wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 der 1. Vo SprengG spätestens bei Kursbeginn vorlegen können. Ein behördliches Führungszeugnis kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ersetzen! Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist zu Beginn des Lehrgangs vorzulegen. Hier ein Video von einem der letzten Lehrgänge: | ||||
Fr 21.04.23 | Wiederladerlehrgang | ||||
Fr 28.04.23 | Hauptversammlung Beschreibung »Einladung zur Hauptversammlung am 28.04.2023Einladung zu der am 28.04.2023 um 19 Uhr in Balingen, Streichener Str. 84 (Schützenhaus) stattfindenden, ordentlichen Mitgliederversammlung gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung Tagesordnung
Anträge, die unter Punkt "Verschiedenes" gestellt werden und sich auf rechtliche oder satzungsändernde Belange beziehen, können auf dieser Mitgliederversammlung nicht beschlossen werden. Diese werden dann für die nächste Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgesehen. Gemäß § 15 Abs. 4 ist die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder wahl- und abstimmungsberechtigt. Um pünktliches und möglichst vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Oberschützenmeister Christoph Büchert Balingen, 20.01.2023 |
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