10-11
Anmeldeschluss: 19.01.2023
Veranstaltungsort:
Online

Liebe Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,

 

für den 20. Januar 2023, 10-11 Uhr laden wir Sie zu unserem ESG Coffee Talk als Kooperationsveranstaltung der ESG Fachgruppe und der Regionalgruppe Rhein-Main ein.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung schreibt: "Millionen Menschen leben weltweit in Elend und Not, weil soziale Mindeststandards wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit missachtet werden. 79 Millionen Kinder arbeiten weltweit unter ausbeuterischen Bedingungen: in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf Kaffeeplantagen – auch für unsere Produkte. [...] Um das zu ändern, hat die Bundesregierung sich auf den Entwurf für ein Gesetz mit dem offiziellen Namen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz geeinigt. [...]

Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Es geht nicht darum, überall in der Welt deutsche Sozialstandards umzusetzen, sondern um die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit. Dafür tragen auch Unternehmen in Deutschland Verantwortung. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass in ihren Lieferketten die Menschenrechte eingehalten werden. Das Gesetz legt klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest und schafft so Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene." (Quelle: Lieferkettengesetz | BMZ)

Ist das Gesetz so  klar? (Wie) ist es umzusetzen? 

Das Gesetz ist ab 1. Januar 2023 für in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland anwendbar. Ab 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mind. 1.000 Beschäftigten in Deutschland erfasst.  

Könnte das für Unternehmen auch jetzt schon relevant werden / sein, die nicht die Mindestarbeitnehmerzahl überschreiten?

Was bedeutet das nun für die Wirtschaft, v.a. die Immobilienwirtschaft? 

 

Geplanter Ablauf:

1. Begrüßung, Vorstellung (Sabine Wieduwilt, Sarah Kocabiyik)

2. Vortrag:

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) seit 1. Januar 2023 in Kraft – (wie) funktioniert’s denn?

Vortragende: Dr. Gabriele Haas, Partnerin Dentons Frankfurt, Expertin für Energierecht und Compliance

3. Diskussion

Gibt es erste Erfahrungsberichte der Teilnehmer? Wo haben Sie Berührungspunkte mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Wir freuen uns auf den Termin.

 

Herzliche Grüße

Sarah Kocabiyik (Leiterin der ESG Fachgruppe) & Sabine Wieduwilt & das Regionalteam Rhein-Main

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