Für ein Mitglied der Besatzung (bisher nicht zwingend der Schiffsführer) wird seit Jahren der Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffrecht gefordert, wenn sich Seenotsignalmittel an Bord von Yachten befinden. Bei Charteryachten ist dieses zwingend der Fall, denn die Sportbootvermietungsverordnung schreibt mindestens 4 Fallschirmsignalraketen als Ausrüstung vor. Diese Fallschirmsignalraketen unterliegen der Klasse T2 und sind somit erlaubnispflichtig.

Auch ansonsten ist es durchaus sinnvoll, vor dem Umgang mit den Signalmitteln Grundsätzliches über deren richtige Verwendung zu erfahren.

Dazu, und selbstverständlich zur Vorbereitung auf die Prüfung, dient dieser Kursabend.

Voraussetzung ist ein vorhandener SBF (Binnen oder See)! Der FKN enthält einen Bezug auf den SBF.

In diesem Herbst soll die Ausbildung am 07. November ab 18:30 Uhr im Vereinsheim stattfinden.
Nur zur Information, kein Kauf möglich.