Hafen
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Der Heimathafen des SCMB Moos ist der Gemeindehafen im Strandweg in Moos.
Der Hafen unterteilt sich in den alten Hafen (Kanal) und den neuen Hafen und bietet 207 Wasserplätze sowie 153 Trockenplätze an Land.
Alter Hafen:
Der alte Hafen ist nur für kleinere Boote mit geringem Tiefgang befahrbar. Die Liegeplätze dürfen nur mit Booten mit einer maximalen Länge bis 20 Fuß belegt werden.
Neuer Hafen:
Der Neue Hafen kann grundsätzlich von Booten mit größerem Tiefgang genutzt werden. Für Hafenlieger liegt ein maximaler Tiefgang von 1,30 Metern.
Darüber hinaus bestehen Begrenzungen für die Bootslänge.
Einzelheiten sowie die Gebühren entnehmen Sie bitte der Hafenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Hafenmeister
Das Hafenmeisterbüro befindet sich im Anbau im Erdgeschoss des Clubheims.
Bitte melden Sie neu eingestellte Boote unmittelbar nach Ankunft direkt beim Hafenmeister.
Die Hafenmeister erreichen Sie wie folgt:
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Michael Lehmann
07732-52180 |
Martin Graf
07732-54481 oder 0171-3246245
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Bürozeiten während der Segelsaison
01. April bis 31. Oktober
Montag | 16:00 – 19:00 Uhr | |
Dienstag- Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr | 15:30 – 18:00 Uhr |
Samstag | 09:00 – 12:00 Uhr | 14:00 -18:00 Uhr |
Sonn- und Feiertag (kein Kranbetrieb) |
10:00 – 12:00 Uhr | 17:00 – 19:00 Uhr |
Kran
Der Hafen Moos verfügt über einen Kran mit einer Traglast von max. 5 t.
Kranzeiten
Montag | 09:00 – 12:00 | 16:00 – 19:00 Uhr |
Dienstag- Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr | 15:30 – 18:00 Uhr |
Samstag | 09:00 – 12:00 Uhr | 14:00 -18:00 Uhr |
Sonn- und Feiertag |
kein Kranbetrieb |
Takelkran
Der Takelkran befindet sich an der Mole und ist frei zugänglich. Bei Niedrigwasser bitte Wasserstand beachten. Die Nutzung ist kostenfrei, erfolgt aber auf eigene Gefahr.
Slippen
Es gibt im Hafen drei Sliprampen (zwei kleine Sliprampen an der Mole und eine größere in der Nähe des Krans).
Bitte beachten Sie, dass das Slippen grundsätzlich gebührenpflichtig ist (außer für Hafenlieger) und nur mit Booten bis 350 kg erlaubt ist.
Verstöße werden durch die Hafenmeister geahndet.
Gastliegeplätze
Für die Vergabe von Liegeplätzen und die Zuweisung von Gastplätzen ist allein die Gemeinde Moos bzw. der Hafenmeister zuständig.
Freie Plätze sind mit grünem Schild gekennzeichnet.
Bitte melden Sie sich umgehend nach dem Festmachen beim Hafenmeister.
Vergabe von Liegeplätzen
Die Vergabe von festen Liegeplätze obliegt allein der Gemeinde.
Der Verein hat im Rahmen eines Kontingentes ein Vorschlagsrecht bei der Liegeplatzvergabe durch die Gemeinde. Nähere Auskünfte zu den Regularien erteilt der Vorstand.